§ 66 Abs 4 AVG (Berufung; Verspätung; amtswegige Ermittlung; Wendung „in offener Frist“)
VwGH 27.02.1998, 96/19/2465
Der bel Beh, die die Feststellung der Versäumung der Berufungsfrist dem Bf vor Erlassung des die Berufung zurückweisenden B nicht vorgehalten hat, obwohl die Wendung in der Berufung „innerhalb offener Frist“ Anlass zu behördl Erhebungen über die Rechtzeitigkeit oder Verspätung dieses RM Anlass gegeben hätte, ist somit ein VerfFehler unterlaufen, wobei iHa die Darlegungen der Beschw nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Beh bei Vermeidung des VerfFehlers zu einem anderen Ergebnis hätte gelangen können.