§ 59 AVG (Bescheid, Spruch; Verweis auf Pläne; zulässig, wenn Verwiesenes präzise genug; Genehmigungsvermerk, Unklarheit; Änderung des Antrags während Verfahren, Genehmigungsvermerk auf den ursprünglichen Einreichplänen)
§ 59 AVG (Bescheid, Spruch; Verweis auf Pläne; zulässig, wenn Verwiesenes präzise genug; Genehmigungsvermerk, Unklarheit; Änderung des Antrags während Verfahren, Genehmigungsvermerk auf den ursprünglichen Einreichplänen)