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VwGH 23. 10. 1998, 98/02/0015 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 1999/2199ZfV 1999, 901

§§ 58 ff VStG (Sonderbestimmung für Jugendliche; gesetzlicher Vertreter, Benachrichtigung über Einleitung und Straferkenntnis wenn es Behörde für zweckmäßig und notwendig hält; Straferkenntnis, Verkündigung nur an gesetzlichen Vertreter, Rechtswirksamkeit erst mit Zustellung an jugendlichen Beschuldigten)

VwGH 23.10.1998, 98/02/0015

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