§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung, Verschulden keines des Vertreters, Versehen der Kanzleikraft bei Postaufgabe)
VwGH 20.05.1998, 98/03/0136
Die Mitarbeiterin des RA hat aus einem Versehen die Post nicht beim Postamt abgegeben, sondern die Poststücke in ihrer Handtasche vergessen. Es ist nicht als zweckmäßig und zumutbare Kontrollmaßnahme anzusehen, dass sich der Rechtsvertreter nach Übergabe sämtl Schriftstücke an die bisher bewährte Kanzleikraft in jenem Fall noch von der tatsächl Durchführung der Expedierung der Sendung, etwa durch nochmalige Vorlage des Handaktes, überzeugt, zumal auch eine solche Maßnahme in vielen Fällen nicht zielführend erschiene, zB bei der - wie hier - durchaus zulässigen Erledigung am letzten Tag der Frist (VwGH 05.11.1991, 91/04/0254).