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VwGH 20. 5. 1998, 98/03/0080 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1999/2188ZfV 1999, 899

§ 47 Abs 5 VwGG (Kostenersatz, Kostentragung des Aufwandersatzes des UVS durch Bundeshauptstadt Wien, auch bei Übertretung einer Norm, die kompetenzrechtlich dem Bereich der Bundesvollziehung angehört)

VwGH 20.05.1998, 98/03/0080

Kostenzuspruch an den Bf zulasten der Bundeshauptstadt Wien als Rechtsträger des Landesorgans UVS Wien; angef B iA einer Übertretung des GefahrgutbeförderungsG-Straße (VwGH 06.05.1998, 96/21/0735).

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