§ 39 VermG (Teilungsplan, Bescheinigung des Vermessungsamtes bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 43 Abs 5 ; Berechtigung des Planverfassers)
§ 43 Abs 5 VermG (Berechtigung des Planverfassers, Verweis auf § 1 LTG )
§ 1 LTG (Liegenschaftsteilung, aufgrund Planes eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, von Vermessungsbehörde oder bestimmten Dienststellen des Bundes oder Landes; technisches Büro für Vermessungswesen)