§ 33 Abs 1 HGG idF BGBl 1996/201 (Wohnkostenbeihilfe, Ersatz aller nachweislich während des Präsenzdienstes für die erforderliche Beibehaltung der eigenen Wohnung entstehenden Kosten; mündlicher Mietvertrag)
VwGH 25.08.1998, 98/11/0075; (Ebenso:VwGH 10.11.1998, 98/11/0185)