§ 37 Abs 1 Tir JagdG 1983 (Abschuss von Schalenwild nur im Rahmen des Abschussplanes, jährliche Erstellung, Bindung an den genehmigten Abschussplan)
§ 70 Abs 1 Tir JagdG 1983 (Übertretung, Nichterfüllung des Abschussplanes, Ungehorsamsdelikt)
§ 3 Abs 3 Zweite DurchführungsV zum JagdG 1983/62 (Erfüllung des Abschussplanes)