§ 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Befähigungsnachweis, Nachsicht, Voraussetzungen, ua hinreichende tatsächliche Befähigung; Befähigung zur Verrichtung der im Rahmen des Gewerbes zu erbringenden Leistungen; Fehlen jeglicher fachtheoretischer Ausbildung)
VwGH 11.11.1998, 98/04/0118