§ 77 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigung, Vorgänge auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, Beachtung, keine; Aufschließungsstraße, Errichtung als Bescheidauflage, Wertung als Straße mit öffentlichem Verkehr, Begründungspflicht; mögliche Gesundheitsgefährdung oder unzumutbare Belästigung, Beurteilung durch medizinischen Sachverständigen)
VwGH 09.09.1998, 98/04/0083