§ 2 Abs 1 Z 6 TiertransportG-Straße (Verfügungsberechtigter, nach ABGB zur Übertragung des Eigentums an den transportierten Tieren Berechtigter, Begründungspflicht)
§ 4 Abs 1 TiertransportG-Straße (Ausstellung einer Transportbescheinigung durch den Verfügungsberechtigten)