§ 366 Abs 1 Z 1 GewO (Strafbestimmungen, Gewerbeausübung ohne Gewerbeberechtigung)
§ 60 AVG (Bescheid, Begründung, Inhalt, Ergebnisse der Ermittlungsverfahrens, maßgebende Erwägungen oder Beweiswürdigung, Beurteilung der Rechtsfrage; bloßer Verweis auf Sachverständigen-Gutachten, unzureichende Befundaufnahme)