§ 28 Abs 1 Z 1 GewO 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Befähigungsnachweis, Gewerbe der Fußpfleger; Salzburger Schule für Gesundheitstraining und Bewegung, Ersatz der Berufsausbildung im Lehrberuf, keiner)
§ 28 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Befähigungsnachweis, Gewerbe der Fußpfleger, Nachsicht, hier keine, mangelnde Ausnahmegründe; Alter vor 29 Jahren, Unzumutbarkeit aus Gründen des Alters, keine)