§ 4 Abs 5 AsylG 1997 (Unzulässigkeit des Asylantrages wegen Drittstaatsicherheit, Außerkraft treten des Zurückweisungsbescheides mit Einlangen der Mitteilung nach § 57 Abs 7 FrG ; Einstellung anhängiger Berufungsverfahren)
§ 57 Abs 7 FrG (Mitteilung der Fremdenpolizei an Bundesasylamt der Unmöglichkeit der Rücküberstellung eines Fremden in Drittstaat)