§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; keine, Hausdurchsuchung ohne Repressalien, bloß 3-stündige Anhaltung, keine ausreichende Intensität)
VwGH 11.11.1998, 98/01/0312
Angesichts der nach den Angaben des Bf (Kosovo-Albaner) ohne Repressionen verlaufenden Hausdurchsuchung, seiner bloß dreistündigen Anhaltung am 15. 9. 1997 und der dargestellten Rsp ist die Ansicht der bel Beh, die dem Bf bereits widerfahrenen Vorfälle seien mangels asylrechtl relevanter Eingriffsintensität keine Verfolgungshandlungen und es sei für den Fall der Befolgung der Vorladung für den 16. 9. 1997 aus obj Sicht kein Anhaltspunkt erkennbar, der Bf werde von der Polizei misshandelt oder gar umgebracht worden, nicht als rechtswidrig zu erkennen. Abw.