§ 17 Abs 2 FrG idF vor Nov 96 (Ausweisung, Interesse der öffentlichen Ordnung, ua wegen Einreise unter Umgehung der Grenzkontrolle; Minderung der Interessensbeeinträchtigung durch sofortigen Asylantrag, keine; Bedachtnahme auf Privatleben, keine; Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer VwGH-Beschwerde gegen Asylbescheid, Berücksichtigung, hier keine, Zustellung des Beschlusses erst nach Erlassung des angefochtenen Bescheides)