§ 7 Abs 7 FrG 1992 (Sichtvermerksantrag; Weiterleitung an Aufenthaltsbehörde; österreichische Vertretungsbehörde; Gefahrtragung bei Verlust; Beginn der Entscheidungspflicht; Pflicht zur Sachverhaltsermittlung bei Übergang der Entscheidungspflicht)
§ 73 Abs 1 AVG (ebenso)