§ 17 Abs 2 FrG idF vor Nov 96 (Ausweisung, Interesse der öffentlichen Ordnung, Anwendung des § 19 - Schutz des Privat- und Familienlebens, keine)
VwGH 05.08.1998, 96/21/0367
Bei einer auf § 17 Abs 2 FrG gestützten Ausweisung ist - anders als im Fall einer Ausweisung gem § 17 Abs 1 FrG - § 19 FrG nicht anzuwenden und auf ein durch Art 8 Abs 2 MRK geschütztes Privat- und Familienleben im Hinblick darauf nicht Bedacht zu nehmen, dass die Ausweisung schon vom Tatbestand des § 17 Abs 2 FrG her innerhalb kurzer Frist nach der Einreise erfolgt.