§ 54 Abs 1 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einem bestimmten Staat, Glaubhaftmachung einer aktuellen Bedrohung oder Gefährdung)
VwGH 25.09.1998, 95/21/0977
Beschwerdebehauptungen zu nahezu vier Jahre vor Erlassung des angef B zurückliegenden Vorfällen im Jahr 1991 sind nicht geeignet, eine aktuelle Gefährdung und/oder Bedrohung des Bf iSd § 37 Abs 1 und/oder Abs 2 FrG glaubhaft zu machen.