§ 54 Abs 1 FrG (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat; Stichhaltige Gründe für die Annahme einer Bedrohung im Heimatstaat; widersprüchliches Vorbringen)
VwGH 25.09.1998, 95/21/0229
Das Vorbringen eines Fremden ist nur dann geeignet, eine Gefährdung iSd § 37 Abs 1 oder 2 FrG zu bescheinigen, wenn dieses in sich stimmig, somit frei von wesentl Widersprüchen objektiv nachvollziehbar Rückschlüsse auf eine konkrete Bedrohungssituation des ASt iSd § 37 Abs 1 und/oder Abs 2 FrG leg cit zulässt. Die bel Beh hat mit Recht aufgezeigt, dass zw den Aussagen des Bf im AsylVerf und im fremdenpolizeil Verf wesentl Widersprüche bestehen. Abw.