§ 35c Abs 2 Krnt StadtBeamtenG 1969 (Versetzung, von Amts wegen, wichtiges dienstliches Interesse)
§ 35e Abs 2 Z 2 Krnt StadtBeamtenG 1969 (qualifizierte Verwendungsänderung; Begriff, Anspruch auf bescheidmäßige Verfügung, massive Reduzierung der Aufgaben ohne formelle Abberufung von Leistungsfunktion)