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VwGH 30. 6. 1998, 98/11/0098 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1999/2056ZfV 1999, 861

§ 10 Abs 1 Z 2 AKG (Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer, Arbeiter in Betrieben, Anstalten, Stiftungen und Fonds, Verfassungsbestimmung)

VwGH 30.06.1998, 98/11/0098

Aus § 10 Abs 1 und 2 AKG ergibt sich, dass die Mitgliedschaft zur Arbeiterkammer auf Verfassungsebene geregelt ist. Daraus ergibt sich ferner, dass subj Rechte auf Zugehörigkeit bzw Nichtzugehörigkeit zur Arbeiterkammer - uzw sowohl des einzelnen Dienstnehmers als auch der Arbeiterkammer - verfassungsges gewährleistet sind.

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