§ 75 ÄrzteG (Fondsbeiträge, Bemessung, Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit; bei ausschließlich in einem Dienstverhältnis ausgeübten ärztlichen Beruf Bemessungsgrundlage das monatliche Bruttogehalt; Begriff der ärztlichen Tätigkeit; Leiterin eines Krankenhauses)
VwGH 30.06.1998, 97/11/0343