§ 36 Abs 1 Vlbg RPG idF vor Nov LGBl 1996/34 [und vor Neukundmachung mit LGBl 1997/39] (Gebiet mit Bebauungsplan oder mit Eignung zu Baufläche nach § 13 , Verhinderung oder Erschwerung der Bebauung von Grundstücken wegen ihrer Lage, Form oder Größe; Neuordnung, Umlegung)