§ 58 Abs 1 Oö BauO 1976 (Sicherung einer Änderung des Flächenwidmungsplanes oder Bebauungsplanes; Bausperre; Ziel der Vermeidung einer dichteren Bebauung eines Schulgebietes; Rechtmäßigkeit der Bausperre nicht von Zulässigkeit der Planänderung abhängig)
VwGH 22.09.1998, 97/05/0200