§ 14 Abs 3 lit a Bgld RPG (Wohngebiet; zulässige Bauten; ua der täglichen Versorgung dienend oder den wesentlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung des Wohngebiets; Kaffeehaus; subjektives Recht des Nachbarn auf Einhaltung der Flächenwidmung, soweit mit der Widmung ein Immissionsschutz verbunden; Recht, dass nur zulässige Betriebe bewilligt werden)
VwGH 28.10.1997, 97/05/0163