§ 6 Abs 10 Vlbg BauG (Seitenabstand; größere als nach Abs 2 bis 8 erforderliche Abstände; wenn Verwendungszweck das ortsübliche Maß übersteigende Belästigung oder Gefährdung der Nachbarn erwarten lässt)
§ 12 Abs 1 Vlbg BauG (Errichtung eines Bauwerkes; Schaffung der erforderlichen Garagen und Abstellplätze; kein subjektives Recht des Nachbarn auf Errichtung einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen)