§ 1 Abs 1 Wr GebrauchsabgabeG (Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund, der dem öffentlichen Verkehr dient; Bewilligung; Anbringung von Zeitungsverkaufseinrichtungen; Trennbarkeit hinsichtlich einzelner Standorte)
§ 2 Abs 2 Wr GebrauchsabgabeG (ebenso; Versagung, wenn öffentliche Rücksichten entgegenstehen; kein Rückgriff auf gewerberechtliche Bestimmungen; Standortgebundenheit der Gewerbeausübung)