§ 4 Bgld BauO (Bebauungsweisen; geschlossene Bebauung; Gebäude in geschlossener Straßenfront beidseitig an die Grundgrenze anzubauen; nur Gebäude zulässig, keine anderen Bauten)
§ 94 Abs 1 Bgld BauO (Baubewilligung, Verfahren, Nachbarrechte; Einhaltung der Vorschriften über die Bebauungsweise)