vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 29. 9. 1998, 98/09/0189 (ARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZ)

JudikaturARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZZfV 1999/2016ZfV 1999, 845

§ 4 Abs 6 Z 2 AuslBG (Beschäftigungsbewilligung, Überschreitung der Landeshöchstzahl, besonders wichtige Gründe; keine, Begriff, hier Hauswartin, freundliches Verhalten)

VwGH 29.09.1998, 98/09/0189

Die „bes wichtigen Gründe“ des § 4 Abs 6 Z 2 AuslBG müssen sich sowohl auf die zu erfolgende „Beschäftigung“ als auch auf die (Person der) Ausländerin beziehen. Im ggstdl Fall bedeutet das, dass die Bfin auch hätte vorbringen müssen, aus welchem qualifizierten Interesse heraus sie überhaupt eine (ausl) Hauswartin benötige.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!