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VwGH 25. 9. 1998, 95/21/0218 (ALLGEMEINES)

JudikaturALLGEMEINESZfV 1999/2010ZfV 1999, 844

- (Parteienerklärungen, Relevanz des objektiven Erklärungswertes)

VwGH 25.09.1998, 95/21/0218

Parteienerklärungen im VerwVerf sind nach ihrem obj Erklärungswert auszulegen. Es kommt somit weder auf den - von der Erklärung abweichenden - Willen des Erklärenden, noch auf die nachträgl abgegebene Erklärung an, dass eine VerfHandlung (auch) einer anderen Pers zugerechnet werden solle.

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