§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Verwaltungsorganisation, Auflassung des Arbeitsplatzes, gleichwertiger anderer Arbeitsplatz)
§ 38 Abs 4 BDG 1979 (Versetzung an anderen Dienstort, einfache Wegstrecke von 45 km ist zumutbar; familiäre Rücksichten, Absichtserklärungen ohne zeitliche Festlegung)