§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Verwaltungsorganisation, gleichwertiger Arbeitsplatz, Meßgröße, früherer Arbeitsplatz, vorübergehende Dienstzuteilung, Beamter im Dienstklassenschema)
BerK 25.06.1999, GZ 39/8-BK/99
Für die vorliegend zu beurteilende Personalmaßnahme ist die Meßgröße für die Versetzung in dem vom BW seit 1. 10. 1994 innegehabten Arbeitsplatz in S zu sehen. Die daran anschließende Dienstzuteilung, die im Sinne des § 39 BDG nur kurzfristig und vorübergehend hätte erfolgen dürfen, änderte nichts an der dienstrechtlichen Zugehörigkeit des BW zu der genannten Organisationseinheit in S