§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Verwaltungsorganisation, Auflassung des Arbeitsplatzes, gleichwertiger anderer Arbeitsplatz)
§ 38 Abs 4 BDG 1979 (Versetzung an anderen Dienstort, einfache Wegstrecke von 60 km ist zumutbar)
- (öff-rechtliches Dienstverhältnis, Wesenskern; Vereinbarungen, Zusagen, Richtlinien; bloße Bindung an das Gesetz)