Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Zuständigkeit des VwGH, keine des VfGH; Zurückweisung des Sachantrages durch den VwGH anstelle der säumigen Verwaltungsbehörde)
Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Zuständigkeit des VwGH, keine des VfGH; Zurückweisung des Sachantrages durch den VwGH anstelle der säumigen Verwaltungsbehörde)