§ 66 Abs 2 lit i KFG (Verkehrszuverlässigkeit, bestimmte Tatsachen, Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet, außerhalb des Ortsgebietes, Grenzwerte; keine Bedenken gegen Festlegung unterschiedlicher Grenzwerte, zulässige Wertung des Gesetzgebers)
§ 73 Abs 3 KFG (Entziehung der Lenkerberechtigung, besondere Entziehungszeiten; ab Abschluss des erstinstanzlichen Strafverfahrens, keine Bedenken)