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VfGH 4. 3. 1999, G 470/97 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 1999/1981ZfV 1999, 797

Keine Verletzung (Gesetz)

VfGH 04.03.1999, G 470/97

Keine Bedenken gem § 74 Abs 3 Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz 1956 idF LGBl 1968/126, betr außerordentliche Vorrückungen in eine höhere Gehaltsstufe (s Dienst- und Besoldungsrecht).

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