Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag; Legitimation keine; behauptete nachteilige rechtliche Wirkung besteht im Antragszeitpunkt wegen Außerkrafttreten der Norm nicht mehr; Verordnungen der Vollversammlung der Wr Börsekammer betr das Handelssystem EQOS)