Art 130 ff, 144 Abs 1 B-VG (Beschwerden, Rechtsschutzsystem, Bekämpfbarkeit jedes Bescheides vor den GH des öff Rechts)
§ 51 Abs 1 FrG 1992 (Schubhaftbeschwerde an UVS gegen Festnahme, Anhaltung und Schubhaftbescheid; kein bloßes Haftprüfungsverfahren Prüfung der Schubhaftbeschwerde vielmehr auch nach Entlassung des Fremden aus der Schubhaft)