§ 12 Abs 2 WRG (bestehende Rechte; ua Nutzungsbefugnis und Grundeigentum; Verschmutzung des Grundwassers)
VwGH 06.08.1998, 97/07/0014
Mit der Behauptung einer Verschmutzung des Grundwassers wird sowohl eine Beeinträchtigung der Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs 2 WRG taugl geltend gemacht als auch eine Beeinträchtigung des Grundeigentums, weil die Verschmutzung des Grundwassers geeignet ist, das Grundstück zu beeinträchtigen.