§ 31 Abs 3 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung, Beauftragung entsprechender Maßnahmen, Sicherungsmaßnahmen wie Sanierungsmaßnahmen zulässig)
VwGH 06.08.1998, 96/07/0053
1. Die beh Anordnungsbefugnis nach § 31 Abs 3 WRG kann sich auf die vollständige Sanierung des iSd zweiten Absatzes des Paragraphen eingetretenen Gefährdungsfalles einschließl aller Maßnahmen, die durch Maßnahmen der „Primärabhilfe“ unter dem Aspekt des Gewässerschutzes zwangsläufig erforderl werden, erstrecken.