§ 10 Abs 2 Z 2 VVG (Vollstreckungsverfügung, Berufung, eingeschränkte Berufungsgründe; Nichtübereinstimmung mit Titelbescheid; Titel bezüglich zweier alternativer Leistungen, Wahlmöglichkeit der Vollstreckungsbehörde bezüglich einer der beiden Leistungsmöglichkeiten)
VwGH 02.07.1998, 97/06/0234