§ 10 Abs 2 Z 1 VVG (Berufung gegen Vollstreckungsverfügung, Unzulässigkeit der Vollstreckung; im Fall der Gegenstandslosigkeit einer Zwangsfolge infolge Verlegung eines Verhandlungstermins)
§ 19 AVG (Ladungsbescheid, Gegenstandslosigkeit desselben und der darin angedrohten Zwangsfolge im Fall der Verlegung des Ladungstermins)