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VwGH 9. 9. 1998, 98/04/0120 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1999/1944ZfV 1999, 787

§ 63 Abs 3 AVG (Berufung; Inhaltserfordernis, begründeter Berufungsantrag; keiner bei bloßem Begehren auf Fristerstreckung zur Erbringung des begründeten Berufungsantrages)

VwGH 09.09.1998, 98/04/0120

Einer schriftl oder telegraf eingebrachten Berufung, der nur zu entnehmen ist, dass der Einschreiter gegen einen bestimmten B einer bestimmten VerwBeh Berufung erhebe, nicht aber welchen A er stelle und worin er die Unrichtigkeit dieses B erblicke, mangelt ein begründeter BerufungsA iSd § 63 Abs 3 AVG.

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