§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; minderer Grad des Verschuldens; Unkenntnis von Bescheidzustellung; unerklärliches Verschwinden einer Hinterlegungsanzeige aus Hausbrieffach; Darlegungspflicht des Antragstellers)
VwGH 20.01.1998, 97/08/0545