§ 76 Abs 2 zweiter Satz AVG (Barauslagen, Kostentragung bei verschuldeter Verursachung durch den betreffenden Beteiligten)
§ 13 Abs 4 TiertransportG-Straße (Ersatzpflicht des Zulassungsbesitzers für Kosten, die bei Maßnahmen nach Abs 2 oder 3 anfallen; verschuldensunabhängig; lex specialis zu § 76 Abs 2 AVG )