§ 8 AVG (Parteien, unmittelbare Betroffenheit der Rechtssphäre; verwaltungsbehördliche Genehmigung eines Vertrages, Parteistellung beider Vertragspartner auch bei Genehmigungsantrag nur eines derselben; Sache dieses Verfahrens; Mehrparteienverfahren; übergangene Partei, Mitteilung des über Berufung der anderen Partei ergangenen Bescheides bloß „zur Kenntnisnahme“, Rechtsverfolgungsmöglichkeiten für die übergangene Partei)