§§ 56 ff AVG (neuerliche Entscheidung in der Sache; res iudicata; zweite Sachentscheidung)
VwGH 23.06.1998, 96/08/0197
Nach Ausweis der vorgelegten Verwaltungsakten ist die gegen den B des AMS Versicherungsdienste vom 6. 2. 1996 erhobene Berufung vom 20. 2. 1996 wortgleich mit der Berufung vom 19. 5. 1996, gerichtet gegen den B des AMS Versicherungsdienste vom 8. 5. 1996. Die Berufung des Bf vom 20. 2. 1996 wurde von der bel Beh aber schon mit B vom 15. 3. 1996 erledigt. Gegen diesen B der bel Beh erhob der Bf Beschw an den VwGH, die zur Zl 96/08/0094 protokolliert wurde.