§ 37 und § 59 AVG (Bescheid, Feststellung des maßgebenden Sachverhalts, Begründung; Beurteilung der wasserrechtlichen Zulässigkeit einer Alternative; Heranziehung eines wasserrechtlichen Bescheids mit Ausführungen zur vorgeschlagenen Alternative)
VwGH 02.07.1998, 95/06/0173