§ 51g Abs 3 VStG (Verlesung von Niederschriften; „Verzicht“)
VwGH 03.09.1998, 98/09/0162
Dem Verzicht auf „die Verlesung des Akteninhalts“ kann keine Zustimmung zur Verlesung von Niederschriften über die Vernehmung des Besch oder von Zeugen unterstellt werden. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.